Hinweis nach Vorgabe der Berufsgenossenschaften.
Gehörschutz am Arbeitsplatz ist ab einer festgelegten Lautstärke Pflicht. Arbeitgeber haben eine so genannte "Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung" am Arbeitsplatz vorzunehmen.
Um dieser Pflicht nachzukommen, sollte dort wo Gehörschutz getragen wird das Gebotszeichen "Gehörschutz tragen" gut sichtbar ausgehängt werden.
SonicShop macht es Ihnen leicht: wählen Sie das Zeichen in zwei verschiedenen Größen und in langlebiger Ausführung als selbstklebender Folienaufkleber.
Die Ausführung unserer Schilder entspricht dem BGV A 8 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz).